Nach der Zustimmung der Europäischen Union zur Implementierung der elektronischen Rechnung im B2B Bereich in Italien, hat die Steuerbehörde den...
Elektronische Rechnung in Italien

Italien passt das System für den elektronischen Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Verwaltung an den in der Richtlinie 2014/55/EU definierten Rahmen an. Die an die öffentliche Administration gerichteten E-Rechnungen werden als FatturaPA bezeichnet.
Die Europäische Union hat im April 2018 das italienische B2B-Projekt gebilligt, mit dem die E-Rechnung mit globaler Reichweite für alle Unternehmen des Landes eingeführt werden kann.
Das elektronische Rechnungsmodell wird stark von der “Conservazione Elettronica” geprägt, die zusätzliche Prozesse, elektronische Signaturen und Zeitstempel für die Aufbewahrung der elektronischen Originaldokumente erfordert.
Mandatory status
Seit 2014 ist der elektronische Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Verwaltung obligatorisch. Die Ausstellung und der Empfang von E-Rechnungen zwischen Privatunternehmen sind für alle italienischen Firmen ab Januar 2019 verpflichtend.
E-Rechnung im B2G-Bereich
Das Austauschsystem SdI (Sistema die Interscambio) funktioniert über ein Portal, mit dem elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung übermittelt werden können. Dieses Portal ermöglicht auch den Empfang der E-Rechnungen, wobei das SdI diese an den identifizierten Empfänger mit einem IPA-Code weiterleitet.
E-Rechnung im B2B-Bereich
Die Übertragung der Rechnungen erfolgt auf telematischem Wege an die SdI-Plattform. EDICOM ist eine von der Agentur l’Agenzia delle Entrate autorisierte Zertifizierunsstelle und handelt als Vermittler bei der Ausstellung und dem Empfang von Rechnungen über das SdI. Dabei wird die Sicherheit und Vertraulichkeit bei der Datenübertragung garantiert.
e-Signature
Elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung werden über ein sicheres Signaturerstellungsgerät mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Zur Aufbewahrung werden die Dokumente durch den Verantwortlichen für die “Conservazione” einem weiteren Signaturprozess unterzogen und mit einem elektronischen Stempel versehen.
Fiscal control
Weder der spezielle Prozess der “Conservazione Elettronica”, noch der obligatorisch elektronische Versand der Rechnungen an die öffentliche Verwaltung bezwecken eine verbesserte Steuerkontrolle. Es handelt sich einerseits um eine zusätzliche Garantie für die richtige Konservierung der Dokumente mit Beweiskraft im Falle möglicher Rechtsstreitigkeiten, und andererseits um eine Maßnahme, die es ermöglicht, die administrativen Formalitäten zu erleichtern und die Beziehung der öffentlichen Verwaltung zu ihren Lieferanten und Gläubigern zu verbessern.Format
Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen mit der dafür definierten Datenstruktur im genormten XML-Format der FatturaPA ausgestellt werden.
Die elektronische Rechnung im B2B-Bereich ist ebenfalls eine Datei in XML-Format, welche die in Artikel 21 des Gesetzesdekrets 127 vom 5. Augsut 2015 definierte Information enthalten muss.
Storage
In Italien sind sowohl Aussteller als auch Empfänger elektronischer Rechnungen dazu verpflichtet, die elektronischen Dokumente mindestens 5 Jahre lang zu archivieren. Die Aufbewahrung der Dokumente erfolgt gemäß den Richtlinien der “Conservazione Elettronica”, die unter anderem eine elektronische Signatur und einen elektronischen Stempel für die archivierten Unterlagen erfordert.Haben Sie Zweifel über den elektronischen Rechnungsaustausch in Italien?
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